Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Broadcast-Future Medien- und Rundfunkservice GmbH, im Folgenden BROADCAST-FUTURE genannt:
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der BROADCAST-FUTURE kommt mit der Gegenzeichnung eines Nutzungsvertrags durch BROADCAST-FUTURE zustande. Mit dem Abschluss eines Nutzungsvertrags erwirbt der Nutzer die Zugangsberechtigung zu den BROADCAST-FUTURE Informationsdiensten.
§ 2 Leistungsumfang des Informationsdienstes
Die Leistungen von BROADCAST-FUTURE werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für den gesamten deutschsprachigen Raum erbracht. Derzeit umfasst dies die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien (Südtirol) und Teile Belgiens.
BROADCAST-FUTURE behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. BROADCAST-FUTURE ist ferner berechtigt, die Leistungen in einem zumutbarem Umfang zu verringern.
Soweit BROADCAST-FUTURE kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Der Nutzer ist berechtigt, die von BROADCAST- FUTURE betriebenen Informationsdienste nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu benutzen:
Die Informationsdienste stellen dem Nutzer via einer elektronischen Datenbank Informationen zur Verfügung.
Diese Informationsdienste werden vom Nutzer via Internetdienste vom Rechenzentrum von BROADCAST- FUTURE abgerufen. Arbeiten, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich sind, können zu Unterbrechungen führen. Für die Dauer dieser Unterbrechungszeit sowie einer angemessenen Vor- und Nachlaufzeit ist BROADCAST-FUTURE von der Verpflichtung zur Leis- tung des Informationsdienstes befreit.
Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen, wie Feuer, Streik, Aussperrungen und sonstige Umstände, die von BROADCAST-FUTURE nicht zu vertreten sind, und die eine Einschränkung oder Einstellung des Informationsdienstes von BROADCAST- FUTURE erforderlich machen, ist BROADCAST-FUTURE für die Dauer der Einschränkung oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist ebenfalls gegeben, wenn BROADCAST-FUTURE infolge eines Computervirus im System seine Leistungen einschränken oder völlig einstellen muss und sich BROADCAST-FUTURE nicht zu angemessenen Bedingungen gegen das Eindringen des Computervirus schützen konnte.
§ 3 Inhalt des Informationsdienstes
BROADCAST-FUTURE behält sich bezüglich der Gestaltung, des Inhalts und der Form des Informationsdienstes redaktionelle Freiheit vor. Insbesondere im Interesse der Aktualität des Informationsdienstes oder bei einer allgemeinen Änderung des Informationsbedarfes ist BROADCAST-FUTURE berechtigt, Form und Inhalt des Informationsdienstes zu ändern. Diese Änderung darf nicht zu Lasten des vertraglichen Umfangs und des mit der Vergütung bezahlten Informationsdienstes geschehen. Aus den oben genannten Gründen kann BROADCAST-FUTURE insbesondere auch die Art der mit den Informationsdiensten verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten und Datenbanken ändern.
Der Nutzer erkennt an, dass Informationen, die BROADCAST-FUTURE von Fremdanbietern bezieht, oder die von einem Fremdeingeber in das Informationssystem eingegeben wurden, BROADCAST-FUTURE nicht zurechenbar sind und von BROADCAST-FUTURE auch nicht überprüft werden können.
Der Nutzer bestätigt, dass Fremdanbietern an Teilen des Dienstes Schutzrechte zustehen können. Der Nutzer verpflichtet sich, im Informationsdienst enthaltene Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Fremdanbieter für die Verwendung der Informationen einzuhalten. Der Nutzer erkennt an, dass Eingeber oder Fremd-anbieter ihn von dem Empfang der Informationen ausschließen können.
§ 4 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste von BROADCAST-FUTURE sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, dafür zu sorgen,
- dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
- die Zugriffsmöglichkeit auf die BROADCAST-FUTURE- Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der BROADCAST-FUTURE erforderlich sein sollten;
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
- der BROADCAST-FUTURE erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
- im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursache ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung die der BROADCAST-FUTURE durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Nutzers vorlag.
Adressenänderungen des Nutzers sind BROADCAST- FUTURE schriftlich mindestens 30 Tage im Voraus mitzuteilen. Leistungsstörungen oder die Nichterbringung von Leistungen, zu denen BROADCAST-FUTURE nach dem zwischen ihr und dem Nutzers geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, sind nicht von BROADCAST- FUTURE zu vertreten, wenn sie auf einer verspäteten Mitteilung über die geänderte Adresse eines Nutzers beruhen.
Verstößt der Nutzer gegen die in § 4 Absatz 1.1. und § 4 Absatz 1.2. genannten Pflichten, ist BROADCAST- FUTURE berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Nutzer ist für alle Genehmigungen und Erlaubnisse, die notwendig sind, um den Informationsdienst zu empfangen, selbst verantwortlich. Der Nutzer wird nur solche Daten und Informationen abrufen und entgegennehmen, zu deren Entgegennahme er nach den getroffenen Vereinbarungen berechtigt ist. Der Nutzer erkennt an, BROADCAST-FUTURE den Schaden zu ersetzen, der BROADCAST-FUTURE daraus entsteht, dass der Nutzer andere als die in den abgeschlossenen Verträgen über den Bezug der Informationsdienste bezeichneten Daten entgegennimmt, verarbeitet oder weitergibt.
Weiterhin ist der Nutzer verpflichtet, den Informationsdienst und die darin enthaltenen Informationen nur innerhalb seines Vertrages und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich, den Informationsdienst nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder eine Verwendung dafür zu gestatten.
§ 5 Gewährleistung
BROADCAST-FUTURE wird alles unternehmen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Informationsdienstes sicherzustellen.
Insbesondere wird BROADCAST-FUTURE alles unternehmen, dass die beauftragten Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen die Anonymität des Nutzers gegenüber Dritten beachten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht die Organe, von denen der Nutzer Informationen bezieht, beziehungsweise an die er Informationen weiterleitet.
BROADCAST-FUTURE übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die im Informationsdienst enthaltenen Informationen richtig, vollständig und umfangreich sind. Weitergehende Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, BROADCAST-FUTURE handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
§ 6 Haftung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber BROADCAST-FUTURE wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
BROADCAST-FUTURE haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
BROADCAST-FUTURE haftet nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Informationen des Nutzers auf den technischen Übertragungswegen, die in der Regel durch die Internet Provider und der Deutschen Telekom AG gestellt werden, eingesehen werden können.
BROADCAST-FUTURE haftet nicht für den Missbrauch des Informationsdienstes durch andere Nutzer. Der Nutzer stellt BROADCAST-FUTURE von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Bereitstellung der Informationsdienste an die Nutzer oder die Verwendung der Informationsdienste durch die Nutzer ergeben.
Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist die Haftung bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von BROADCAST-FUTURE-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch BROADCAST-FUTURE nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.000,00 € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
BROADCAST-FUTURE haftet in keinen Fall für Verluste des Nutzers, die aufgrund von fehlender oder unrichtiger Information durch die Informationsdienste von BROADCAST-FUTURE eingetreten sind.
Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die BROADCAST-FUTURE und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der BROADCAST-FUTURE-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung entsprechend der jeweils allgemein gültigen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer ist fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer BROADCAST-FUTURE die entstandenen Kosten zu erstatten.
Die Vergütung für den Bezug der Informationsdienste müssen vom Nutzer im Voraus bezahlt werden.
Der Vertragsbeginn des Informationsdienstes ist die Zustellung des Zugangscodes.
Behauptet der Nutzer, dass ihm berechnete Vergütung nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
Alle Vergütungen, Kosten und Gebühren verstehen sich, für Nutzer innerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, Belgiens sowie Italien (Südtirols) zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den hier genannten Vergütungen für Informationsdienste von BROADCAST-FUTURE sind die Kosten für die Nutzung von Datenbandgeräten, Telefonleistungen und Datennetze sowie sonstige Leistungen der Datenübertragungsmedien als auch die etwaigen Kosten für weitere Gebühren oder Fremdanbieter, wie den Internetprovidern und der Deutschen Telekom AG, nicht enthalten.
§ 8 Zahlungsverzug
Kommt der Nutzer mit der Bezahlung des Entgeltes in Verzug, ist BROADCAST-FUTURE berechtigt,
- den Anschluss zu sperren,
- Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass BROADCAST-FUTURE eine höhere Zinslast nachweist,
- das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt BROADCAST-FUTURE vorbehalten.
§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Störungen oder eines Ausfalls von Kommunikations- netzen und Gateways der Internetprovider oder der Deutschen Telekom AG hat BROADCAST-FUTURE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen BROADCAST- FUTURE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von BROADCAST-FUTURE liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung. Im Übrigen werden Ausfallzeiten durch Laufzeitverlängerung ausgeglichen.
Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Nutzers ist nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen BROADCAST-FUTURE unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird. Jegliche Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht.
Unberührt weitergehender Ansprüche ist BROADCAST-FUTURE dazu berechtigt, die Übermittlung des Informationsdienstes oder eines Teiles davon an den Nutzer einzustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtungen des Nutzers aufgehoben werden, wenn der Nutzer wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Hinblick auf die Nutzung des Informationsdienstes, insbesondere aus § 10, verletzt. BROADCAST-FUTURE wird dem Nutzer den Empfang des Informationsdienstes wieder ermöglichen, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten sichergestellt ist.
§ 10 Nutzung durch Dritte
Der Nutzer ist über den gemäß § 4 Absatz 5 gewährten Umfang nicht berechtigt, die Informationen des Dienstes insgesamt oder einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dritte im oben genannten Sinne sind auch solche Personen oder Unternehmen, an denen der Nutzer direkt oder indirekt beteiligt ist oder die in seinem Alleineigentum stehen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Nutzer vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche den durch den Dritten erzielten Nutzungswert BROADCAST-FUTURE zu erstatten.
Der Nutzer versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen weder zu handeln, noch sie gewerbs- mäßig weiterzuverarbeiten und dies auch Dritten nicht zu gestatten.
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Nutzer diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
Der Nutzer hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von BROADCAST-FUTURE durch Dritte entstanden sind.
Bei Pflichtverstößen gemäß § 10 Absatz 1 bis 3 ist BROADCAST-FUTURE zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt.
§ 11 Vertragsfrist und Vertragsbeendigung
Der Vertrag für den Bezug der Informationsdienste hat, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
Die Kündigung kann von beiden Parteien erfolgen und bedarf der Schriftform.
BROADCAST-FUTURE ist unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, diesen Vertrag fristlos und ohne dass sich daraus Rechte des Nutzers ergeben können, zu kündigen, falls der Nutzer wesentliche Verpflichtungen, insbesondere die in § 10 beschriebenen, oder seine Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 8 Absatz 1 verletzt.
Gleiches gilt, wenn der Nutzer eine Verletzung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere den in § 4 Absatz 3 genannten Fällen, nicht nachkommt. Ein fristloses Kündigungsrecht steht BROADCAST-FUTURE ebenfalls zu, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers eintritt oder das Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Nutzers eröffnet oder mangels Aktiven abgelehnt wird.
BROADCAST-FUTURE ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Nutzer durch seine Teilnahme am Empfang des Informationsdienstes Störungen in der Datenbank oder den Informationsträgern bei BROADCAST-FUTURE hervorruft.
Freistellungsansprüche und Rechtsverzichte zugunsten BROADCAST-FUTURE bleiben über das Ende dieses Vertrages hinaus wirksam.
§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass BROADCAST-FUTURE seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich BROADCAST-FUTURE Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist BROADCAST-FUTURE berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
BROADCAST-FUTURE steht dafür ein, dass alle Personen, die von BROADCAST-FUTURE mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Nutzer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von BROADCAST-FUTURE nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen, insbesondere personenbezogene Daten der in der Datenbank gespeicherten Profilen, zu verschaffen.
Grundsätzlich stehen diese Daten nur in einer anonymen Darstellung zur Einsicht für den Nutzer zur Verfügung. Soweit der Nutzer nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit BROADCAST-FUTURE ist Regensburg.
§ 14 Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit BROADCAST-FUTURE. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von BROADCAST-FUTURE bzw. deren Dienste, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.
Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Erfordernisses der Schriftform.
Keine Partei darf die ihr nach diesem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Deutsches Recht gilt als vereinbart.